http://www.heise.de/newsticker/BKA-Chef-Umgehen-von-Kinderporno-Sperren-ist-strafbar–/meldung/143716
“Die bewusste Umgehung des Stopp-Schildes ist für den, der es macht, nicht ohne Risiko”, sagte der Chef der Wiesbadener Polizeibehörde Ende vergangener Woche auf einer Veranstaltung der Juso-Hochschulgruppe Mainz und des SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, das es dem Diensteanbietern frei bleibt welche technische Lösung sie zur Sperrung verwenden. Wie dem Entwurf zu entnehmen ist, gilt die sog. “DNS-Sperre” als praktikable Lösung mit “geringster Eingriffstiefe”. D.h. sie ist technisch leicht umzusetzen und auf Kostenseite auch verhältnismässig “günstig”.
Nun denn, dann mache ich mich also jetzt ggf. strafbar… als ob man als Selbständiger nicht schon genug Ärgernisse in Kauf nehmen muss darf (ich will beim Thema Bürokratie+ gar nicht anfangen, sonst komm ich ja gar nicht mehr zum Arbeiten).
Ich möchte also an dieser Stelle gleich und unmissverständlich klar machen, das ich eine Infrastruktur betreibe, die eine Umgehung der DNS-Filter-Variante des Zugangserschwerungsgesetzes ermöglicht.
Ich setze einen eigenen Nameserver für mein internes Arbeitsnetzwerk ein. D.h. ich habe z.T. sog. authoritive Einträge für Einheiten, die nur in diesem internen Netzwerk erreichbar sein sollen. Und ich benutze meinen eigenen DNS-Resolver für externe Namensauflösungen.
Somit wäre es mir möglich Adressen korrekt aufzulösen und somit nicht auf das bereitgestellte STOPP-Schild zu gelangen. Einzige Ausnahme wäre, wenn mein ISP einen transarenten DNS-Proxy im Einsatz hätte – hat er aber nicht.
Ich kenne einige Firmen, die ein ähnliches Setup fahren – meistens noch deutlich “größer” als mein eigens natürlich :-)
Damit stellt sich mir jetzt die Frage, ob nicht ich sogar selbst ein Diensteanbieter bin. Um mich also nicht einer möglichen, strafbaren Handlung auszusetzen, müsste ich also ggf. die Sperrliste des BKA “installieren”. Allerdings falle ich ja nicht in das Raster, da ja ausdrücklich eine Einschränung gilt:
“Der Kreis der betroffenen Diensteanbieter wird auf privat-rechtliche Anbieter („in der Regel gegen Entgelt“) eingeschränkt, die den Zugang zu einem öffentlichen Kommunikationsnetz für mindestens 10 000 Teilnehmer oder andere Nutzungsberechtigte ermöglichen.”
Das Thema des Zugangserschwerungsgesetzes sorgt also nicht nur aus technischer Sicht für Kopfschütteln, nein es ist auch noch ein rechtlicher Feldweg mit vielen Schlaglöchern.
Ein Glück, dass das Gesetz jetzt erstmal nicht in Kraft treten wird, weil es bei der EU “festhängt”. Wer an dieser Stelle vermutet das es sich bei dieser Gesetzesinitiative nur um grosses Wahlkampfgerumpel handelt/ gehandelt hat, der ist definitiv ein Verschwörungstheoretiker…
Tags: Bürgerrecht, Superwahljahr, Zensur
This entry was posted on Wednesday, August 19th, 2009 at 10:58 and is filed under Politik. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. Both comments and pings are currently closed.