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Vorratsdatenspeicherung vorerst vom Tisch (Linksammlung) [update_2] by Klaus M. Brantl

Ein, wie ich finde, wegweisendes Urteil wurde heute gesprochen:

Die Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig.

Die entsprechende Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts gibt es hier (Lesestoff für einen gemütlichen Abend).

Das Gericht schliesst eine Vorratsdatenspeicherung allerdings nicht generell aus. Es attestiert dem Gesetzgeber allerdings ein gewisses Maß an “Schlampigkeit” in der Umsetzung des Vorhabens. Es wird also noch weiter gehen, da der Gesetzgeber nun eine “optimierte” Fassung des erarbeiten wird – das ist schonmal garantiert.

Ein Absatz aus der PM, der mir persönlich sehr viel Hoffnung gibt:

Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer vorsorglich anlasslosen
Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten setzt voraus, dass diese
eine Ausnahme bleibt. Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht
total erfasst und registriert werden darf, gehört zur
verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für
deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und
internationalen Zusammenhängen einsetzen muss. Durch eine vorsorgliche
Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten wird der Spielraum für
weitere anlasslose Datensammlungen auch über den Weg der Europäischen
Union erheblich geringer.

Der AK-Vorratsdatenspeicherung fordert auch gleich die “Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung in ganz Europa“; sehr lesenswert, weil es auch noch eine kleine Zusammenfassung der bürgerrechtlichen Bemühungen ausserhalb Deutschlands aufzeigt.

Die üblichen “Verdächtigen” titeln so:

[update_1]

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This entry was posted on Tuesday, March 2nd, 2010 at 13:09 and is filed under Politik. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. Both comments and pings are currently closed.

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